Fahrräder können nicht in allen Zügen transportiert werden. Bitte beachten Sie die Angaben im Fahrplan.
Um Ihr Fahrrad mitnehmen zu können, müssen Sie es selbst in die dafür vorgesehene Halterung ein- und ausladen können. Ausserdem ist pro Person nur ein Fahrrad zulässig.
Die Selbstverladung von Fahrrädern ist nur möglich, wenn in den Wagen genügend Platz vorhanden ist und andere Reisende dadurch nicht behindert werden.
Fluchtwege, Ein- und Ausgänge sowie der Zugang zum Führerstand des Lokpersonals müssen stets frei gehalten werden.
Stark verschmutzte Fahrräder können von der Beförderung ausgeschlossen werden.
Bitte befolgen Sie die Anweisungen des Zugpersonals. Aus Sicherheitsgründen kann das Zugpersonal die Verladung von Fahrrädern durch Reisende einschränken.