Die folgenden Fahrradtypen gelten als Handgepäck und benötigen keinen Fahrausweis:
- zusammengeklappte Klappräder,
- Fahrradanhänger,
- Kinderfahrräder für Kinder unter 6 Jahren,
- Laufräder (auch mit Befestigung am Fahrrad),
- Transport von Tretrollern, sofern der Durchmesser des grössten Rades 30 cm nicht überschreitet oder weniger als 12 Zoll beträgt,
- Fahrräder mit abgenommenem Vorderrad, verpackt in einer Transporttasche.
Fahrräder mit abgenommenem Vorderrad können in einer speziellen Transporttasche wie der TranZbag verpackt werden. Alle Arten von Taschen, unabhängig vom Hersteller, sind zulässig, sofern das demontierte Vorderrad in der Transporttasche verstaut ist und die Tasche leicht zu transportieren ist.
Vorgehensweise
- Verstauen Sie Ihr verpacktes Fahrrad mit dem demontierten Vorderrad unter Ihrem Sitz, über Ihrem Sitz oder im Zugzugangsbereich.
- Achten Sie darauf, dass Ihre Transporttasche gut verstaut ist, nicht umkippen kann, andere Fahrgäste nicht behindert, keine Türen blockiert und keine Gefahr darstellt.
- Die mit einem Fahrradsymbol gekennzeichneten Plattformen sind für die kostenpflichtige Beförderung von Fahrrädern reserviert und dürfen nicht mit Fahrrädern in Transporttaschen belegt werden.
- Wenn Sie möchten, dass Ihre Fahrradhülle einen Sitzplatz einnimmt, müssen Sie zusätzlich zu Ihrem Fahrausweis eine Halbtax-Karte erwerben.
- Sie sind allein verantwortlich für Ihr Fahrrad sowie für Ihr sonstiges Handgepäck.