Beleidigungen, Drohungen und Tätlichkeiten gegen das Personal werden von Amts wegen verfolgt (Art. 59 des Personenbeförderungsgesetzes).
Die Missachtung der Vorschriften kann eine Strafe von einer Verwarnung bis zum Verbot der Nutzung des MOB/MVR-Netzes nach sich ziehen. Das Recht, rechtliche Schritte bei Verstößen gegen gesetzliche Bestimmungen einzuleiten, bleibt vorbehalten.