Es ist verpflichtend, vor dem Einsteigen in den Zug einen gültigen Fahrausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen des MOB-Personals vorzuzeigen.
Fahrkarten können gekauft werden:
- An den Billetautomaten
- Online auf mob.ch oder sbb.ch
- An den bedienten MOB- und SBB-Schaltern
- Über die SBB und FAIRTIQ Mobile App
Bei Nichtverfügbarkeit des Verkaufsgeräts (z. B. Billetautomaten ausser Betrieb) nutzen Sie bitte einen anderen Verkaufskanal oder eine andere Verkaufsstelle, um einen gültigen Fahrkarte zu erhalten.
Strafen bei fehlendem Fahrausweis
Fahren ohne gültigen Fahrausweis kostet mindestens CHF 90.-, CHF 10.- für den Fahrpreis und CHF 25. Verwaltungsgebühr. Bei Wiederholung wird der Betrag erhöht.
Beleidigungen, Drohungen und Tätlichkeiten gegen das Personal werden von Amts wegen verfolgt (Art. 59 des Personenbeförderungsgesetzes).
Die Missachtung der Vorschriften kann eine Strafe von einer Verwarnung bis zum Verbot der Nutzung des MOB/MVR-Netzes nach sich ziehen. Das Recht, rechtliche Schritte bei Verstößen gegen gesetzliche Bestimmungen einzuleiten, bleibt vorbehalten.
Es ist verboten, andere Reisende zu belästigen, Geräusche über Lautsprecher zu verbreiten sowie die Schuhe auf den Sitzen abzulegen und die Orte zu verunreinigen.
Bitte achten Sie auf Sauberkeit in den Zügen und an öffentlichen Stellen. Bitte werfen Sie Ihren Abfall in die Mülleimer.
Drücken Sie die STOP-Knopf oder winken Sie dem Lokführer bei der Einfahrt des Zuges zu. Das missbräuchliche Betätigen der Halte- und Notvorrichtungen ist strengstens untersagt.
Hunde sind in Zügen erlaubt und es ist ein gültiger Fahrausweis für Hunde erforderlich, mit Ausnahme von kleinen Hunden bis zu einer Schulterhöhe von 30 cm, die in einem Behälter reisen.
Weitere Informationen zum Thema Reisen mit Hunden finden Sie unter folgendem Link: www.sbb.ch/hunde
Innerhalb der verfügbaren Plätze ist der Fahrradtransport in Zügen mit einem gültigen Fahrradfahrausweis gestattet.
Weitere Informationen zum Fahrradtransport und zum erforderlichen Fahrausweis finden Sie hier .
Wir weisen Sie darauf hin, dass Folgendes verboten ist:
- Das Betreten oder Überqueren der Gleise sowie das Blockieren von Rettungs-, Evakuierungs- und Verkehrswege.
- Das Beeinträchtigen des Personenverkehrs und des Personals von MOB/MVR.
- Mit Fahrzeugen jeglicher Art (Fahrräder, Roller usw.) zu fahren, mit Ausnahme von Fahrzeugen für Personen mit eingeschränkter Mobilität (z. B. Rollstühle).
- chemische und gefährliche Stoffe zu transportieren.
- zu rauchen, einschliesslich E-Zigaretten, sowie andere Betäubungsmittel zu konsumieren.
- die Not- und Stoppvorrichtungen missbräuchlich zu betätigen.
Hier finden Sie die Nutzungsbedingungen im PDF-Format zum Herunterladen.