Reise ohne gültigen Fahrausweis
Hier finden Sie Antworten auf Fragen bei einer Reise ohne gültigen (RogF) oder mit teilgültigem (RemitF) Fahrausweis
Grundsätzlich hat ein erstmaliger Eintrag im SynServ keinerlei Konsequenzen. Die Reisedaten werden nach zwei Jahren vollständig gelöscht. Mit dem Eintrag ins SynServ wird bezweckt, dass insbesondere Reisende, die wiederholt keinen gültigen oder nur einen teilgültigen Fahrausweis vorweisen konnten, ermittelt werden können; auch über das jeweilige Transportunternehmen hinaus. Damit kann gerade wiederholtem Missbrauch entgegengewirkt werden.
Wird nachträglich festgestellt, dass kein Fall von Reisen ohne gültigen oder mit teilgültigem Fahraus-weis bzw. kein Einnahmenausfall vorlag, werden die Daten aus dem SynServ gelöscht.
Dem Eintrag im SynServ kommen ausserhalb des genannten Zwecks keine Wirkungen zu. Ein Eintrag hat auf andere Lebensbereiche der erfassten Reisenden keinen Einfluss. Es handelt sich mithin auch nicht um ein Register wie das Straf- oder Betreibungsregister und kann von Dritten auch nicht einge-sehen werden.
Im offenen öV-System der Schweiz gibt es in der Regel keine Zutrittsschranken vor Haltestellen oder öffentlichen Verkehrsmitteln, die man nur mit einem gültigen Fahrausweis passieren kann. Der Zugang basiert auf dem Vertrauen in die Fahrgäste, dass sie einen gültigen Fahrausweis oder eine Fahrtbe-rechtigung für ihre Reise haben. Dennoch sind stichprobenartige Fahrausweiskontrollen im Verkehrs-mittel nötig. Dabei zeigt sich, dass eine signifikante Anzahl an Personen den öV wiederholt ohne gül-tigen oder nur mit teilgültigem Fahrausweis benutzt.
Mit dem Erfassen bzw. Eintrag ins SynServ wird bezweckt, dass insbesondere Reisende, die wieder-holt keinen gültigen oder nur einen teilgültigen Fahrausweis vorweisen konnten, ermittelt werden können; auch über das jeweilige Transportunternehmen hinaus. Damit kann gerade wiederholtem Missbrauch entgegengewirkt werden.
Wenn Sie bei einer Fahrausweiskontrolle ein gültiges E-Ticket oder eine Fahrtberechtigung hatten, diese aber bei der Fahrausweiskontrolle nicht vorweisen konnten, werden Ihre Personalien vom Kon-trollpersonal aufgenommen und Sie werden gebeten, später an einen Schalter zu gehen oder mit dem Backoffice Kontakt aufzunehmen. Kann die Gültigkeit Ihres E-Tickets oder Fahrtberechtigung zur Zeit der Fahrausweiskontrolle im Nachgang bestätigt werden, wird Ihnen lediglich eine Gebühr für die Umtriebe in Rechnung gestellt. Die Gebühr ist eine minimale Aufwandentschädigung (deckt den effektiven Aufwand nicht ab).
Wird nachträglich festgestellt, dass kein Fall von Reisen ohne gültigen oder mit nur teilgültigem Fahr-ausweis vorlag, werden die erfassten Daten unmittelbar gelöscht.
E-Tickets und Fahrtberechtigungen (Check-in) sind persönlich und damit auf einen Namen ausgestellt. Entsprechend gehört es zu den Aufgaben des Kontrollpersonals, bei E-Tickets und Fahrtberechtigun-gen (Check-in) die Personalien zu überprüfen. Das Fahrpersonal kann zur Vorbeugung von unsach-gemässem Check-in und Check-out die Fahrtberechtigung auch mehrmals prüfen.
Die Behandlung von Kulanzfällen liegt im Verantwortungsbereich der einzelnen Transportunterneh-men. Kann eine Person keinen gültigen oder nur einen teilgültigen Fahrausweis vorweisen, wird dies vor Ort durch das Kontrollpersonal erfasst. Nachgelagert ist, sofern vom Reisenden initialisiert, eine vertiefte Abklärung des Einzelfalles möglich. Zudem besteht die Möglichkeit einer nachträglichen Be-urteilung der Umstände im Einzelfall. Diese Abklärungen übernimmt das Backoffice des jeweiligen Transportunternehmens. Im Nachgang dazu steht auch eine Beurteilung durch eine zuständige Om-budsstelle offen.
Eine Abklärung der genauen Umstände ist vor Ort aufgrund der fehlenden Zeit und limitierter techni-scher Möglichkeiten zumeist nicht abschliessend möglich. Das Kontrollpersonal hat daher in erster Linie die Aufgabe, zu prüfen, ob die Reisenden im Besitz eines gültigen Fahrausweises sind. Ist dies nicht der Fall oder kann der Fahrausweis nicht vorgewiesen werden, erfasst das Kontrollpersonal dieses Ereignis. Über eine allfällige Kulanz entscheidet das jeweilige Transportunternehmen nachgelagert. Dies ermöglicht eine Abklärung des jeweiligen Vorbringens im Einzelfall. Dieses Vorgehen dient mithin auch der Gleichbehandlung der Reisenden, indem die vertiefte Abklärung im Backoffice mit mehr Informationen gegenüber der Situation im Fahrzeug eine bessere Grundlage zur Feststellung des Sachverhalts bietet. Nur so kann sichergestellt werden, dass gleiche Fälle möglichst gleich be-handelt werden, jedoch relevante Unterschiede im Sachverhalt zum Zeitpunkt des Entscheids ersicht-lich sind, die im Moment der Fahrausweiskontrolle allenfalls nicht bekannt waren.