Wenn Sie bei einer Fahrausweiskontrolle ein gültiges E-Ticket oder eine Fahrtberechtigung hatten, diese aber bei der Fahrausweiskontrolle nicht vorweisen konnten, werden Ihre Personalien vom Kon-trollpersonal aufgenommen und Sie werden gebeten, später an einen Schalter zu gehen oder mit dem Backoffice Kontakt aufzunehmen. Kann die Gültigkeit Ihres E-Tickets oder Fahrtberechtigung zur Zeit der Fahrausweiskontrolle im Nachgang bestätigt werden, wird Ihnen lediglich eine Gebühr für die Umtriebe in Rechnung gestellt. Die Gebühr ist eine minimale Aufwandentschädigung (deckt den effektiven Aufwand nicht ab).
Wird nachträglich festgestellt, dass kein Fall von Reisen ohne gültigen oder mit nur teilgültigem Fahr-ausweis vorlag, werden die erfassten Daten unmittelbar gelöscht.