Die Behandlung von Kulanzfällen liegt im Verantwortungsbereich der einzelnen Transportunterneh-men. Kann eine Person keinen gültigen oder nur einen teilgültigen Fahrausweis vorweisen, wird dies vor Ort durch das Kontrollpersonal erfasst. Nachgelagert ist, sofern vom Reisenden initialisiert, eine vertiefte Abklärung des Einzelfalles möglich. Zudem besteht die Möglichkeit einer nachträglichen Be-urteilung der Umstände im Einzelfall. Diese Abklärungen übernimmt das Backoffice des jeweiligen Transportunternehmens. Im Nachgang dazu steht auch eine Beurteilung durch eine zuständige Om-budsstelle offen.