Der Fahrausweis ist gemäss den geltenden Gesetzen und Tarifbestimmungen rechtzeitig gelöst, wenn der Fahrausweiskauf vor der tatsächlichen Abfahrt des öffentlichen Verkehrsmittels vollständig abge-schlossen ist. Gleiches gilt für das Automatische Ticketing: Der Check-in-Prozess muss vor der Abfahrt beendet sein.