In der Schweiz gilt die Vorgabe, dass für eine Reise ein gültiger Fahrausweis existieren muss. Dem-entsprechend sollen die Reisenden sich auch auf eine einheitliche, landesweit gültige und verständli-che Regelung verlassen können. Diese Regel muss im Gegenzug aber auch in allen öffentlichen Ver-kehrssystemen funktionieren (Orts-, Regional- und Fernverkehr), gerade auch im Ortsverkehr, wo die Fahrzeit zwischen zwei Haltestellen oft nur wenige Minuten oder sogar nur Sekunden beträgt. Zudem:
Bei einer Kulanzfrist würde sich dieselbe Diskussion ergeben; einfach dann ein bis zwei Minuten später.